RECHTSANWÄLTE · INFORMATIONEN

Im Nachfolgenenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Honorarvereinbarung geben.

Gerne übersenden wir Ihnen auf telefonische Anforderung und nach Belehrung über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Datenblatt, welches uns die Korrespondenz erleichtert sowie ein Vollmachtsformularvordruck, den Sie dann bereits unterschrieben an uns zurückreichen können.

Honorarkosten

Die Abrechnung unserer Leistungen kann nach Vereinbarung gestaltet werden, unter der Einschränkung, dass für gerichtliche Tätigkeiten mindestens die gesetzlichen Gebühren zu erheben sind (§ 3 Abs. 5 BRAGO; § 4 Abs. 2, S. 1 RVG):

Dies bedeutet: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) oder Abrechnung nach Zeitaufwand oder Abrechnung nach Pauschalen. Die Kosten einer Erstberatung eines Verbrauchers sind gesetzlich auf max. EUR 190,00 zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. beschränkt). Um unsere Kosten für Sie transparent zu gestalten, sind wir gerne bereit, vor Erteilung des Mandats die voraussichtlich entstehenden Honorarkosten abzuschätzen.